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Helligkeitsunterschiede und Adaptation

Art. 35 VUV 

Beleuchtungsstärken (E) der Sehaufgabe und des unmittelbaren Umgebungsbereichs sowie deren Gleichmässigkeit (Verhältnis von Minimalwert Emin zu Mittelwert Em der Beleuchtungsstärke):

Beleuchtungsstärke (E) des Bereichs der Sehaufgabe [lx]    Beleuchtungsstärke (E) des unmittelbaren Umgebungsbereich [lx] 
 ≥ 750  500
 500  300
 300  200
 ≤ 200  E Sehaufgabe
 Gleichmässigkeit: ≥ 0.7  Gleichmässigkeit: ≥ 0.5


Stark gerichtetes Licht führt zu harten Kern- oder Schlagschatten mit entsprechenden Leuchtdichteunterschieden. Die Wahrnehmung von Gegenständen im Kernschatten ist erheblich reduziert. Das kann ein Sicherheitsrisiko bedeuten. Dunkle Schlagschatten sind deshalb zu vermeiden. Für Kontrollarbeiten, zum Beispiel von Faserstrukturen, sind hingegen starke Kontraste wichtig, die mit seitlich einfallendem Licht erzeugt werden.

Ungerichtete, diffuse Beleuchtung (zum Beispiel durch indirekte Deckenbeleuchtung) reduziert die Kontrastbildung von Gegenständen, was wiederum die Sehaufgabe erschweren kann. Bei Arbeiten mit stark glänzenden Materialien kann eine diffuse Beleuchtung jedoch vorteilhaft sein, weil damit die direkte Reflexion vermindert werden kann.
Eine gemischte Beleuchtung mit 2/3 direktem und 1/3 indirektem Anteil wird für die meisten Arbeitsplätze als geeignet betrachtet.

Der Helligkeitsunterschied beim Übergang vom hellen Tageslicht (bis zu 100'000 lx) in eine fensterlose, schwach beleuchtet Lagerhalle (weniger als 200 lx) ist enorm. Das Auge hat die Fähigkeit, sich daran anzupassen. Man nennt diesen Vorgang 'Adaptation'. Die Adaptationszeit kann bis zu 4 Sekunden dauern. Während dieser Zeit ist der Mensch praktisch blind. Die Adaptation von dunkel auf hell geht schneller als von hell auf dunkel (Beispiel: Ein Gabelstapelfahrer fährt mit 16 km/h vom sonnigen Vorplatz in die unbeleuchtete Lagerhalle. Während der Adaptationszeit legt er etwa 13 bis 15 Meter zurück. Ein unerwartetes Hindernis oder eine Person, die im Weg steht, kann er in dieser Zeit nicht sehen.).
Zur Vermeidung von grossen Helligkeitsunterschieden in den Verkehrs- und Gehwegen (Beispiele: Einfahrten, Treppenhäuser, Gänge, benachbarte Räume, usw.) sind die Übergänge mit einer abgestuften Zusatzbeleuchtung auszustatten. Gemäss erwähntem Beispiel sind ca. 20m des Einfahrtweges auszuleuchten. Im Eingangsbereich ist mindestens eine Beleuchtungsstärke von 300 lx notwendig. Danach soll die Beleuchtungsstärke kontinuierlich auf das Niveau der Raumbeleuchtung abfallen. Ideal ist eine dem Aussenlicht anpassbare Beleuchtungsstärke – insbesondere in der nahen Eingangszone (Beispiel: Strassentunnels).
Wenn keine Zusatzbeleuchtung angebracht werden kann, dann muss sichergestellt sein, dass der Übertritt zwischen den Beleuchtungsniveaus nur langsam erfolgt, zum Beispiel durch geschwindigkeitsregulierende Schwellen (nicht geeignet für Stapler!) oder anderen baulichen Massnahmen wie z.B. Barrieren.

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