Überprüfung der Eignung
Art. 11d Abs. 4 VUV
Ein bedarfsorientierter Vollzug wie er mit den ASA-Bestimmungen angestrebt wird, bringt mit sich, dass die Qualifikation der Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit(ASA) erst dann formell überprüft wird, wenn Mängel in der Risikobeurteilung und/oder im betrieblichen