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Ultima modifica: 13.07.2023
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Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

Art. 59 VUV

Die Verhütung von Nichtberufsunfällen (Strassenverkehr, Sport, Haushalt) wird klar von der Verhütung von Berufsunfällen getrennt. Sie ist Aufgabe der in Art. 88 UVG und in Art. 59 VUV näher umschriebenen Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) (siehe Ergänzung).

Im Gegensatz zu den Durchführungsorganen für die Arbeitssicherheit ist die bfu nicht mit Verfügungsrecht ausgestattet; es wäre wohl undenkbar, dass in Sport und Haushalt Massnahmen der Unfallverhütung mit Zwangsmitteln durchgesetzt würden. Die bfu hat ihre Aufgabe durch Aufklärung und allgemeine Sicherheitsvorkehren (im Gegensatz zu den spezifischen der Arbeitssicherheit) zu erfüllen und gleichartige Bestrebungen anderer sich mit der Verhütung von Nichtberufsunfällen befassenden Organisationen zu koordinieren. Das geschieht durch Beratung solcher Organisationen und durch Zusammenarbeit mit öffentlichen Gemeinwesen und Organisationen ähnlicher Zielsetzungen.

Die bfu hat dem Bundesrat jährlich einen Bericht über ihre zu Lasten des Prämienzuschlages fallende Tätigkeit zu unterbreiten. In diesem Jahresbericht sind jeweils auch die bei der bfu erhältlichen Publikationen aufgeführt.

Adresse:

bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung
Hodlerstrasse 5a
3011 Bern

Tel. 031 390 22 22

info@bfu.ch
www.bfu.ch

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