back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Schutzziel "Fluchtweg"

Art. 20 VUV
Art. 8 , 10 ArGV 4

Arbeitsplätze, Räume, Gebäude und Betriebsgelände müssen bei Gefahr jederzeit rasch und sicher verlassen werden können.
Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit als solche erkannt, in Fluchtwegrichtung ohne Hilfsmittel rasch geöffnet und sicher benützt werden.

Complément: Voies d'évacuation et issues de secours
Torna all'inizio