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Wahl der Werkstoffe für ortsfeste Leitern

Art. 18 VUV
Art. 11 ArGV 4

Die für ortsfeste Leitern und ihre Befestigungselemente verwendeten Werkstoffe müssen alterungsbeständig und für die vor Ort herrschenden Bedingungen geeignet sein (z.B. Witterung, korrosive Atmosphäre, Vibrationen). Nötigenfalls sind die Werkstoffe in geeigneter Weise zu schützen. Werkstoffe und Korrosionsschutz müssen die in den technischen Regeln definierten Anforderungen erfüllen, z.B. Korrosionsschutz für Schachtleitern.

Ergänzung: Technische Regeln für ortsfeste Leitern
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