Gestalten von Laderampen
Art. 22 VUV
Beim Gestalten von Laderampen (siehe Ergänzung: Laderampen) soll beachtet werden, dass
-
sichere Abgänge vorhanden sind (mehr dazu)
-
die Breite der Laderampe den Erfordernissen entspricht (mehr dazu)
-
die Sicherheitsabstände gegenüber den Fahrzeugen auf der Andockverkehrsfläche gewährleistet sind (mehr dazu)
-
bei Bahnrampen der erforderliche Schutzraum unter der Rampe vorhanden ist (mehr dazu)
-
der Bodenbelag der Laderampe rutschhemmend ist (mehr dazu)
-
der Übergang zwischen Fahrzeug und Laderampe sicher ist (mehr dazu)
-
sich beim Rückwärtsandocken keine Gefahr ergibt und das angedockte Fahrzeug nicht weggeschoben wird (mehr dazu)