back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Temporäre Verkehrswege

Art. 19 VUV

Besonders im Baugewerbe können wegen der stets wechselnden Gegebenheiten und wegen des provisorischen Charakters der Einrichtungen die vorgenannten Bestimmungen nicht restlos eingehalten werden. In solchen Fällen sind den Verhältnissen angepasste und dem Stand der Technik entsprechende Massnahmen zu treffen, welche eine gleichwertige bzw. genügende Sicherheit gewährleisten.

Ergänzung: Verkehrswege auf Baustellen
Torna all'inizio