Anhang 3 Subsidiärmodell (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)
Das Subsidiärmodell kann auf die Betriebe mit besonderen Gefährdungen gemäss Punkt 2 angewendet werden, die weder Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen wollen, noch auf andere Art die notwendigen Schutzmassnahmen nachweisen können.
Die in der Regel zu verfügenden Einsatzzeiten für Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Zeit einer allfälligen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach VUV Art. 71 ff ist dabei nicht inbegriffen.
Bei besonderen Tätigkeiten obliegt es dem zuständigen Durchführungsorgan, die Einsatzzeiten für den Beizug von Sicherheitsingenieuren und Arbeitshygienikern zu erhöhen.
Einsatzzeiten Richtwerte für den Einsatz von Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern, Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachleuten in Stunden pro Jahr und Mitarbeitenden |
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Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung (in % der Lohnsumme) |
Einsatzzeiten (Stunden pro Mitarbeitenden und Jahr) |
0.0 – 0.5 % | 2.25 |
0.5 – 1.0 % | 2.50 |
1.0 – 1.5 % | 3.50 |
1.5 – 2.0 % | 4.50 |
2.0 – 3.0 % | 5.50 |
3.0 – 4.0 % | 7.00 |
4.0 – 5.0 % | 9.00 |
> 5.0 % | 11.00 |