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Ultima modifica: 12.07.2023
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Beleuchtungsstärke

Art. 35 VUV

Die Beleuchtungsstärke wird in Lux (Lx) angegeben und bezieht sich auf die Arbeitszone, bzw. den Ort der Sehaufgabe. Sind keine eindeutigen Arbeitszonen gegeben, dann wird auf einer definierten Höhe über Boden (120 cm für Tätigkeiten im Sitzen, 160 cm im Stehen) in einem vorbestimmten Rasterfeld gemessen. Zur Messung wird das Lux-Meter horizontal gehalten.

  • Für die Planung ist eine mittlere Beleuchtungsstärke von mindestens 130% der Minimalwerte anzustreben, um den zu erwartenden Effizienzverlust durch Staub und Verschmutzung zum vonherein zu kompensieren.
  • Die Beleuchtungsstärke ausserhalb der eigentlichen Arbeitszone soll mindestens noch 2/3 so gross sein wie in der Arbeitszone.
  • Regelmässige Reinigung und Unterhalt der Beleuchtung müssen sichergestellt sein.

Höhere Beleuchtungsstärken sind meistens von Vorteil, denn mit zunehmender Beleuchtungsstärke steigt die Sehleistung. Sie soll deshalb so hoch sein, dass ein ermüdungsfreies Sehen bei der Arbeit möglich ist. Personen ab 45 Jahren benötigen häufig höhere Beleuchtungsstärken. Einzelplatzbeleuchtungen erlauben grösstmögliche Anpassungen, sei es in Bezug auf die Art der Arbeit oder zur individuellen Unterstützung im Falle von Fehl- oder Alterssichtigkeiten.

Die nachstehend aufgeführten LUX-Werte sind Minimalwerte:

TÄTIGKEIT, RAUMART

LUX

Allgemeines

 

Werkstrassen (Geschwindigkeiten bis 50 km/h), Höfe

20

Verkehrsflächen für Personen, Tonanlagen, Abstellräume

50

Verkehrsflächen, Flure, Treppen, Aufzüge, Verladerampen

100

Toiletten, Waschräume, Umkleideräume

100

Lagerräume (kein Lesen), Vorratsräume, Fahrtreppen

150

Lagerräume (mit Lesen), Kantinen

200

Maschinen- und Apparatemontage

 

Grobe Arbeiten, Schwermaschinenmontage, Schweissen

300

Mittelfeine Arbeiten, Montage von Motoren

500

Feine Arbeiten, Montage von Telefonapparaten

750

Sehr feine Arbeiten, Montage von Radio- und TV-Apparaten

1'000

Präzisionsarbeiten, Montage von Messinstrumenten

1'500

Überwachung und Kontrolle

 

Vertikale Tafeln in Kontrollwarten, Pulte

300

Warten, Kommandoräume, Inspektion

500

Justieren, Prüfen, Eichen, Gütekontrolle

1'000

Messen und Kontrolle komplizierter Kleinteile, Farbkontrolle

1'500

Chemische Erzeugnisse

 

Automatische Prozesse

150

Mahlen und Brennen für die Zementherstellung

200

Kontrollräume, Laboratorien, pharmazeutische Fertigung

500

Forschungslabor, Inspektion

750

Leder- und Textilverarbeitung

 

Allgem. Arbeitszonen, Ballenbrechen, Krempeln, Dehnen

300

Spinnen, Bügeln, Kämmen, Steppen, Stanzen, Schneiden

500

Feinspinnen, Flechten, Lederfärben, Glätten, Nähen

750

Kunststopfen, Feinsticken, Maschenaufnehmen

2'000

Holzverarbeitung

 

Sägen

200

Werkbank, Leimen, Zusammenbauen

300

Anreissen, Polieren, Beizen, Schnitzen

750

Feinschnitzen, Intarsienarbeiten

2'000

Nahrungsmittelverarbeitung

 

Sichten, Mahlen, Absacken, Schlachten, Milchräume

300

Garnieren, Kontrolle von Gläsern, Feinkostherstellung

500

Farbkontrolle, Labor

1'000

Papier- und Druckerzeugnisse

 

Zuschneiden, Papier- und Kartonherstellung

300

Buchbinden, Vergolden, Arbeiten an Druckmaschinen

500

Setzen, Korrekturlesen, Prägen, Beschneiden

750

Genaues Korrekturlesen, Retuschieren, Ätzen, Andrucken

1'000

Farbreproduktionen und Farbdrucke

1'500

Stahlstich, Kupferstich, Gravieren

2'000

Schmuck-, Optiker- und Uhrengewerbe

2'000

Dienstleistung

  

Lesesaal, Tel.-Vermittlung, Kassen, Schalter, Warteräume

300

Küchen, Verkauf, Sitzungen, Haarpflege, Waschküchen

500

Büro, Leseplätze, Schulzimmer, Hörsäle, Handarbeiten

500

Zeichnen, Grossraumbüro, Kaufhäuser, Kosmetik

750

Ärztliche Behandlungsräume, exaktes Zeichnen

1'000

Quelle: Ch. Schierz, IHA, ETHZ; 2001

Weitere Regeln der Technik zum Thema (siehe Ergänzung)

Ergänzung: Regeln der Technik zur Beleuchtung
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