back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
Ultima modifica: 12.07.2023
DE FR IT

Voraussetzungen im Betrieb

Art. 11f Abs. 1 VUV

Damit die Spezialisten der Arbeitssicherheit ihre Aufgaben effizient wahrnehmen können, muss ihnen eine entsprechende Infrastruktur für die Schulung sowie z.B. Messgeräte und PSA (mehr dazu) zur Verfügung stehen. Die Spezialisten müssen die Arbeitgeber über ihre Tätigkeiten und Kontakte mit den Durchführungsorganen orientieren und dokumentieren.

Torna all'inizio