Zugang im Betrieb
Art. 11f Abs. 3 VUV
Die Spezialisten der Arbeitssicherheit brauchen ein uneingeschränktes Zutrittsrecht zu allen Betriebsbereichen und dies zu jeder Zeit, um in der Lage zu sein, die Risiken systematisch zu ermitteln und zu beurteilen. Auch die kontinuierliche Inspektion der Arbeitsplätze ist wesentlich für die Kontrolle des Standes der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen. Für die Ermittlung und die Beurteilung der