Funktionsbeschreibung
Art. 11e Abs.1 VUV
Eine zentrale Funktion der Spezialisten der Arbeitssicherheit ist die Beurteilung der im
Sicherheitsfachleute haben zweierlei Funktionen. Zum einen sind sie in der Regel der geeignete Ansprechpartner von Mittel- und Kleinbetrieben (KMU). Mit ihrer Grundausbildung bestehend aus einem Lehrabschluss und idealerweise einer Ergänzungsausbildung als Meister oder Vorarbeiter kennen sie die Verhältnisse vor allem auch im gewerblichen Betrieb sehr gut. Die andere Funktion besteht in der Ergänzung des Sicherheitsdienstes eines grösseren Betriebes. Auch dort können sie eine wichtige Funktion im Verkehr mit der betrieblichen Basis übernehmen.