back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Nichteignung im Sinne der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Art. 78 VUV

Die Suva kann einen Arbeitnehmer von ihn gefährdenden Arbeiten befristet, unbefristet oder dauernd ausschliessen, d.h. Nichteignung verfügen, wenn die arbeitsmedizinischen Untersuchungen ergeben haben, dass er bei der weiteren Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit erheblich selbstgefährdet wäre. Ein solcher Entscheid wird dem Arbeitnehmer, mit Kopie an den Arbeitgeber, in Verfügungsform eröffnet.

Torna all'inizio