back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Begriff "brandgefährliche (brennbare) Flüssigkeiten"

Art. 46 VUV

Brennbar im hier gemeinten Sinne sind Flüssigkeiten mit Flammpunkten unter 30°C (leichtbrennbare Flüssigkeiten). Ebenfalls brennbar sind Flüssigkeiten mit höherem Flammpunkt, wenn sie über diesen hinaus erwärmt werden oder wenn sie in fein verteilter Form (wie Nebel, Aerosol) vorliegen.

Torna all'inizio