Silos und Tanks
Art. 41 VUV
Silos und Tanks sind offene oder geschlossene Behälter zum Lagern von Schüttgütern, Flüssigkeiten oder Gasen (siehe Ergänzung).
Bezüglich Absperreinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmassnahmen beim Befüllen und Entleeren sowie beim Unterhalt gelten die im Abschnitt "Behälter und Leitungen" (mehr dazu) gemachten Ausführungen.
Besondere Probleme können sich beim Lagern von Schüttgut ergeben. Durch geeignete Ausführung und nötigenfalls durch zusätzliche Hilfsmittel ist für einen ungehinderten Abfluss des Füllgutes zu sorgen, so dass zum Entleeren keine Arbeitnehmer in Silos und Tanks einsteigen müssen. Ist das Einsteigen unumgänglich, so sind je nach der Gefährdung die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen (wie Einbau ortsfester Leitern, Verwenden von Silowinden, Anbringen von Abschlussorganen für das Füllen und Entleeren oder von Vorrichtungen, mit denen das Einführen oder Ablassen von Füllgut verhindert werden kann, wenn Arbeitnehmer eingestiegen sind). Je nach dem Grad der Gefährdung sind die Behälter und Silos künstlich zu belüften und die einsteigenden Arbeitnehmer mit Atemschutzgeräten auszurüsten. Einsteigende Arbeitnehmer sind mit Sicherungs- und Rettungsgeräten zu sichern oder mit einer Befahreinrichtung für Silos und Behälter einzufahren und durch eine andere Person zu überwachen (siehe Ergänzung).
Enthalten Silos und Tanks gesundheitsgefährdende, brennbare oder explosionsfähige Stoffe oder solche, die sonst schädliche Auswirkungen (wie Korrosion) zur Folge haben können, so sind sie unter Berücksichtigung der Art und Menge der Stoffe auf dem Betriebsgelände in ausreichendem Abstand von Arbeitsplätzen, Betriebsgebäuden und der Umgebung so aufzustellen, dass die Arbeitnehmer und die Umgebung vor Gasen, Dämpfen, Stäuben, ausgelaufenem Füllgut, Bränden oder Explosionen geschützt sind. Gegen das Überlaufen flüssiger oder gasförmiger Stoffe sind geeignete Standanzeiger zum selbsttätigen Unterbrechen des Füllvorganges, Rücklaufleitungen, Auffangwannen zum Aufnehmen ausfliessender Flüssigkeit, Sicherheitsventile oder Brechplatten gegen Überdruck vorzusehen.
Sind Silos oder Tanks als geschlossene Gefässe gebaut, in denen verdichtete, unter Druck verflüssigte oder gelöste Gase eingeschlossen sind, so gelten zusätzlich die entsprechenden Vorschriften (siehe Ergänzung).