back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Grundsätzliches Schutzziel

Art. 41 VUV

Aus den eingelagerten Gütern darf sich keine Gefahr ergeben und das Ein- und Auslagern muss gefahrlos möglich sein.

Torna all'inizio