back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Sicherung von Sturzstellen

Art. 22 VUV

Ausserhalb des Verladebereiches von Laderampen müssen die Sturzstellen mit Abschrankungen oder Geländern gesichert sein (mehr dazu). Wenn in besonderen Fällen die Sturzstellen auch im Verladebereich gesichert werden müssen, sind Lösungen zu wählen, die den Verlad nicht behindern (siehe Ergänzung). Auch in diesem Falle muss der Sicherheitsabstand (mehr dazu) gewährleistet bleiben.

Ergänzung: Besondere Abschrankungen
Torna all'inizio