back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Sicherheitsabstand gegenüber Fahrzeugen auf der Andockverkehrsfläche

Art. 22 VUV

Wie bei der Laderampe (mehr dazu) muss auch hier ein Sicherheitsabstand "s" von mindestens 0,5 m zwischen Bauteilen oder abgestellten Gegenständen und den auf der Andockverkehrsfläche befindlichen Fahrzeugen bleiben.

Torna all'inizio