back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Vermeiden von Stolperstellen

Art. 14 VUV

Böden müssen eben - ohne Erhebungen und Vertiefungen - verlegt sein. Unvermeidbare Erhebungen sollen gut sichtbar sein. Sie sind nötigenfalls auffällig zu markieren. Unvermeidbare Vertiefungen sollen wo möglich mit Rosten verdeckt sein.

Defekte Stellen in Fussböden sind sofort instand zustellen.

Complemento: Caratteristiche di rivestimenti di pavimenti industriali
Torna all'inizio