back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Begriff "Gleise"

Art. 23 VUV

Gleise im hier gemeinten Sinne sind die Fahrwege und Fahrstrassen für innerhalb des Betriebes verkehrende schienengebundene Fahrzeuge. Es kann sich dabei um eigentliche Industriebahnanlagen mit oder ohne Anschluss an das öffentliche Eisenbahnnetz, um spezielle Werkbahnen, um Gleisanlagen auf Baustellen oder im Untertagbau handeln.

Torna all'inizio