back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Schutzziel "Belastbarkeit von Arbeitsmitteln"

Art 25 VUV

Arbeitsmittel müssen bei bestimmungsgemässer Verwendung den auftretenden Belastungen und Beanspruchungen standhalten. Die zulässigen Belastungen müssen erkennbar sein, wenn deren Überschreitung nicht vom System selbsttätig verhindert wird (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Europäisches Regelwerk zur Belastbarkeit von Arbeitsmitteln
Torna all'inizio