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für Arbeitssicherheit EKAS
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Nichttrennende Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung

Art 28 VUV

Wahl der nichttrennenden Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 8.1 (Abschnitt "Nichttrennende Schutzeinrichtung"). Gestaltung der nichttrennenden Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung siehe Ergänzung.

Beispiel einer Zweihandschalteinrichtung

Zweihandschalteinrichtung

(Bild-Quelle: Suva)

Ergänzung: Anordnung von nichttrennenden Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung (Zweihandschaltung)
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