Nichttrennende Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung
Art 28 VUV
Wahl der nichttrennenden Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung siehe EKAS-Richtlinie Nr. 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 8.1 (Abschnitt "Nichttrennende Schutzeinrichtung"). Gestaltung der nichttrennenden Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung siehe Ergänzung.
Beispiel einer Zweihandschalteinrichtung
(Bild-Quelle: Suva)