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per la sicurezza sul lavoro CFSL
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Vermeidung von unerwartetem Anlauf

Art. 30 Abs. 4 VUV

Die Sicherheitsabschalteinrichtung wird benötigt, um im Sonderbetrieb und zur Instandhaltung das Arbeitsmittel so abschalten zu können, dass keine Steuerbefehle ausgeführt werden, weder solche, die durch das Fehlverhalten von Menschen eingegeben werden, noch solche, die durch ein Fehlverhalten in der Steuerung selbst entstehen. Mit der Sicherheitsabschalteinrichtung muss also die Energie dort abgeschaltet oder in ihrer Wirkung begrenzt werden, wo sie gefährliche Betriebszustände erzeugen könnte.

Als Sicherheitsabschalteinrichtung kommen unter anderem in Frage: Schalter, auf Schütze wirkende Hilfsschalter, Steckvorrichtungen, Ventile, Schieber, Abschalteinrichtungen für Druckerzeuger, Kupplungen, Getriebe, Riemensteller.

An der Sicherheitsabschalteinrichtung muss eindeutig erkennbar sein, dass die Abschaltung zuverlässig erfolgt ist.

Sicherheitsabschalteinrichtungen müssen im Bereich des Arbeitsmittels unmittelbar dort angebracht sein, wo Eingriffe im Sonderbetrieb nötig sind. Sie müssen mühelos erreicht werden können.

Bei ausgedehnten Arbeitsmitteln (z.B. verkettete Anlagen) sind allenfalls mehrere Sicherheitsabschalteinrichtungen nötig. Das gilt besonders bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Stockwerke oder durch mehrere Räume reichen.

Bei Arbeitsmitteln mit mehreren Funktionseinheiten sind für jede Funktionseinheit unabhängige Sicherheitsabschalteinrichtungen anzubringen.

Die Sicherheitsabschalteinrichtung muss gut erkennbar als solche gekennzeichnet sein. Sie muss in der Ausschaltstellung mit Vorhängeschlössern abschliessbar sein, wenn bei ausgedehnten oder unübersichtlichen Arbeitsmitteln ihr versehentliches oder missbräuchliches Betätigen nicht ausgeschlossen werden kann.

Erläuterungen zum Thema (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Regelwerke zu unerwartetem Anlauf
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