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Verriegelungseinrichtungen (Überwachungsschalteinrichtungen)

Art. 30 VUV

Eine mechanische, elektrische oder andere Einrichtung, deren Zweck es ist, den Betrieb eines Maschinenelementes unter bestimmten Bedingungen zu verhindern (üblicherweise solange eine trennende Schutzeinrichtung nicht geschlossen ist).

Als Verriegelungseinrichtungen kommen unter anderem in Frage:

  • Durch trennende Schutzeinrichtung betätigte Verriegelungseinrichtung mit einem einzelnen nockenbetätigten Positionsgeber
  • Durch trennende Schutzeinrichtung betätigte Verriegelungseinrichtung in Verbindung mit einem Schalter mit getrenntem Betätiger
  • Direkte (mechanische) Verriegelung zwischen Schutzeinrichtung und Start / Stopp-Stellteil
  • Verriegelungseinrichtung mit fest verbundenem Schlüssel
  • Verriegelungseinrichtung mit Schlüsseltransfersystem
  • Verriegelungseinrichtung mit Steckvorrichtung
  • Durch trennende Schutzeinrichtung betätigte Verriegelungseinrichtung mit zwei nockenbetätigten Positionsgebern
  • Elektrische Verriegelungseinrichtung mit zwei Näherungsschaltern
  • Pneumatische / hydraulische Verriegelungseinrichtungen
  • Verriegelungseinrichtungen mit federkraftbetätigter, durch Energie entsperrter Zuhalteeinrichtung
  • Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung mit handbetätigter Verzögerungseinrichtung

Um die geeignete Verriegelungseinrichtung für ein bestimmtes Arbeitsmittel unter bestimmten Anwendungsbedingungen auszuwählen, muss der Konstrukteur eine Risikobeurteilung durchführen (wie in SN EN ISO 12100 beschrieben), unter Berücksichtigung verschiedener Arten von Verriegelungseinrichtungen bis eine angemessene Sicherheit erzielt ist. Das zu erwartende Risiko ist das Risiko, das auftreten würde, wenn die Sicherheitsfunktion der Verriegelungseinrichtung ausfiele.

Detaillierte Erläuterungen zur Gestaltung und Auswahl von Verriegelungseinrichtungen sind in der EN 1088 beschrieben (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Regelwerke zu Verriegelungseinrichtungen
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