back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
Ultima modifica: 12.07.2023
DE FR IT

Absperreinrichtungen

Art. 31 Abs. 1 VUV

Absperreinrichtungen wie Hahnen, Ventile, Schieber, Trenneinrichtungen müssen störungsfrei funktionieren, verfahrenstechnisch richtig ausgelegt, aus geeigneten Werkstoffen gefertigt sein und sich gefahrlos betätigen lassen.

Wenn Gase und Flüssigkeiten nur in einer Richtung fliessen dürfen, ist eine allfällige Gegenströmung mit Hilfe von Rückschlagventilen und -klappen zu verhindern.

Torna all'inizio