back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
Ultima modifica: 12.07.2023
DE FR IT

Betrieb von Feuerungsanlagen

Art. 32 VUV

Im Aufstellungsraum (Heizraum, Feuerungsraum) muss an gut sichtbarer Stelle eine Bedienungsanleitung angeschlagen sein. In den Betrieb und die Instandhaltung von Feuerungsanlagen involvierte Personen sind entsprechend zu instruieren (Ziff. 5.5 der EKAS-Richtlinie 6512 Arbeitsmittel).

Torna all'inizio