back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Begriff "Feuerungsanlagen für technische Zwecke"

Art. 32 VUV

Unter dem Begriff "Feuerungsanlage für technische Zwecke" ist im hier gemeinten Sinne jede Anlage zu verstehen, in der ein brennbarer Stoff irgendwelcher Art zu irgendwelchem Zweck verbrannt wird.

Torna all'inizio