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Ultima modifica: 12.07.2023
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Technische Massnahmen zur Vibrationsbekämpfung

Art. 34 Abs. 1 VUV

  1. Massnahmen zur Vibrationsbekämpfung an Gebäuden und Gebäudeteilen (siehe Ergänzung)
    Solche Massnahmen sind in Betracht zu ziehen, wenn die Vibrationen über den Grenzkurven der ISO-Norm (siehe Ergänzung) liegen. Abhilfe kann die Entkoppelung der Vibrationsanregung vom Gebäude oder die Vergrösserung der wirksamen Masse schaffen.

  2. Massnahmen zur Vibrationsbekämpfung an Arbeitsmitteln (siehe Ergänzung)
    In Bezug auf Ganzkörperschwingungen betrifft dies vor allem Fahrzeuge, deren Stand- oder Sitzfläche Vibrationen über den Werten nach ISO-Norm (siehe Ergänzung) erzeugen. Spezielle Sitze können diese Vibrationen wesentlich vermindern.

    Bezüglich Hand-Arm-Vibrationen sind Massnahmen an jenen Geräten und Werkzeugen vorzusehen, die erfahrungsgemäss oder aufgrund der Risikokurven der ISO-Normen (siehe Ergänzung) Vibrationsschädigungen verursachen können (z.B. Abbauhammer, Meisselhammer, Niethammer, Schlagbohrmaschine, Handstampfer, Motorkettensägen, Polier- und Schleifmaschinen, oszillierende Messer).

    Bei vibrierenden Handwerkzeugen ist die Konstruktion entscheidend; nachträgliche Massnahmen führen oft nicht zum Erfolg. Die Gestaltung muss auf kleine bewegte Massen, gute Auswuchtung und geringes Spiel ausgerichtet sein. Geräte, die im Freien eingesetzt werden, sollen mit Handschuhen bedienbar sein (Kälteschutz).

    Entweder sind Vibrationsquellen schwingungsisoliert einzubauen, oder Handgriffe und Haltepunkte gegen Vibrationen zu entkoppeln (sog. Antivibrations- oder AV-Griff bei modernen Motorkettensägen).

    Bei Pressluftwerkzeugen soll sich der Luftauslass nicht in Handnähe befinden (Abkühlung vermeiden).

    Die Geräte sind so instand zu halten, dass sich die Vibrationen und ihre Übertragung auf die Berührungspunkte nicht verstärken (z.B. Elastizität von Gummielementen).

  3. Massnahmen zur Vibrationsbekämpfung bei Arbeitsabläufen und Produktionsverfahren
    Organisatorische Massnahmen sind u.a. Arbeitspausen, um sich die Hände zu wärmen, und das Aufteilen der Vibrationsarbeiten auf mehrere Personen, wodurch die Belastung des Einzelnen verringert wird.

    Allgemein sind Produktionsverfahren mit geringer Vibrationsbelastung zu wählen.
Ergänzung: Verhütung von Schädigungen durch Vibrationen
Ergänzung: Normen zur Messung und Bewertung von Vibrations-Belastungen
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