Begriff "Vibration"
Art. 34 VUV
Als Vibration werden mechanische Schwingungen eines Objektes bezeichnet.
Vibrationen werden durch Amplitude, Frequenz und Zeitverlauf der Schwingbeschleunigung in drei Richtungen beschrieben.
Die Einwirkung erfolgt
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über die Stand- oder Sitzfläche auf den ganzen Körper (Ganzkörperschwingungen)
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über Handgriff, Pedal, Kopfstütze usw. auf einzelne Körperteile; am bedeutendsten ist dabei die Einwirkung vibrierender Handwerkzeuge auf das Hand-Arm-System.