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per la sicurezza sul lavoro CFSL
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Verwenden von Gehörschutzmitteln

Art. 34 VUV

Kann der Lärmpegel in der Arbeitsumgebung mit den nach der Erfahrung notwendigen, nach dem Stand der Technik anwendbaren und den gegebenen Verhältnissen angemessenen Massnahmen nicht auf ein ungefährliches Mass gesenkt werden, so sind Gehörschutzmittel zu verwenden (mehr dazu) (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Verwenden von Gehörschutzmitteln für Beruf und Musiker
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