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Begriffe "Instandhaltung" und "Abfallbeseitigung"

Art. 37 VUV

Der Begriff Instandhaltung bezieht sich hier auf das Reinigen und In-sicherem-Zustand-halten der Arbeitsplätze (z.B. funktionierende Schutzeinrichtungen , funktionstüchtige PSA), der Verkehrswege (z.B. unbeschädigte Bodenbeläge, Treppen) und der Räumlichkeiten (z.B. funktionstüchtige Lüftungen, elektrische Installationen).

Das Instandhalten der Arbeitsmittel wird unter den Abschnitten "Instandhaltung von Arbeitsmitteln" (mehr dazu) und "Arbeiten an Arbeitsmitteln" (mehr dazu) behandelt.

Unter Abfallbeseitigung wird das Entfernen, Lagern und Beseitigen der Abfälle, welche innerhalb des Betriebes irgendwo anfallen, verstanden.

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