Frischluftzufuhr zum Ausgleich eines Unterdruckes
Art. 33 VUV
Wenn durch Absaugungen ein nennenswerter Unterdruck oder lästige Zugerscheinungen auftreten, ist die abgesaugte Luft durch Frischluft zu ersetzen. Diese muss nötigenfalls erwärmt werden.
Art. 33 VUV
Wenn durch Absaugungen ein nennenswerter Unterdruck oder lästige Zugerscheinungen auftreten, ist die abgesaugte Luft durch Frischluft zu ersetzen. Diese muss nötigenfalls erwärmt werden.