back to home Commissione federale di coordinamento
per la sicurezza sul lavoro CFSL
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Merkmale einer vermuteten Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten

Art. 79 VUV

Die Nichteignung kann vermutet werden,

  • bei Überempfindlichkeit gegenüber bestimmten Stoffen und/oder bei Arbeiten oder Tätigkeiten die zu einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit führen können (mehr dazu)
  • bei bestimmten Störungen der Körperfunktionen, die Anlass zu Berufsunfällen geben können (mehr dazu)
Torna all'inizio