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Ultima modifica: 13.07.2023
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Beratungsstellen als Durchführungsorgan für die Arbeitssicherheit

Art. 51 VUV

Als Beratungsstellen werden Fachorganisationen bezeichnet, die zwar über besondere Fachkenntnisse und entsprechende personelle und sachliche Mittel verfügen, den beiden andern Kriterien aber nicht oder nur zum Teil genügen.

Auflistung der Beratungsstellen: siehe Ergänzung

Ergänzung: agriss
Ergänzung: Beratungsstelle für Unfallverhütung des Schweizerischen Baumeisterverbandes
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